StartZeitgeschehenNachrichtenGericht in Patna warnt vor "Nazi-Deutschland"-ähnlicher Polizeientwicklung

Gericht in Patna warnt vor „Nazi-Deutschland“-ähnlicher Polizeientwicklung

Foto: Patna High Court, (c) Chandan Singh, öffentlich

Das Patna High Court hat in einer Entscheidung zur mutmaßlichen Misshandlung eines Mannes durch Polizeibeamte vor einer Entwicklung der indischen Polizei „wie in Nazi-Deutschland“ gewarnt. Der Vergleich stammt aus dem Beschluss des Gerichts selbst und ist für die indische Rechtsprechung ungewöhnlich.

„Wenn ein solches Verhalten der Polizei nicht eingedämmt und kontrolliert wird, werden Rechtsstaatlichkeit und der verfassungsrechtliche Schutz von Leben und Freiheit der Bürger in diesem Land aufhören zu existieren. Die nationale Polizei könnte zu etwas wie jener Nazi-Deutschlands werden“, erklärte Richter Jitendra Kumar.

Das Gericht ordnete die Registrierung einer First Information Report (FIR) gegen den ehemaligen Leiter der Polizeiwache Murar im Distrikt Buxar an und übertrug die Ermittlungen an die Criminal Investigation Department (CID) der Polizei des Bundesstaates Bihar.

Dem Verfahren liegt die Klage eines Mannes aus dem Distrikt Bhojpur zugrunde. Er gibt an, am 4. Juli 2024 von dem damaligen Polizeichef und weiteren Beamten zunächst nach seinem Namen und seiner Kastenzugehörigkeit gefragt worden zu sein. Nachdem diese bekannt geworden sei, sei er mit Schlagstöcken misshandelt worden. Dabei habe er Brüche an beiden Beinen erlitten.

Die Polizei bestritt die Vorwürfe und erklärte vor Gericht, der Kläger sei bei Regen gestürzt. Das High Court folgte dieser Darstellung nicht. Nach Prüfung der Röntgenaufnahmen und weiterer Unterlagen befand das Gericht, die Verletzungen seien mit der polizeilichen Erklärung nicht vereinbar.

Zugleich stellte das Gericht klar, dass eine derartige Misshandlung nicht als Ausübung dienstlicher Pflichten gewertet werden könne. Deshalb sei für die strafrechtliche Verfolgung des beschuldigten Beamten keine vorherige staatliche Genehmigung erforderlich.

Der Director General of Police (DGP) wurde angewiesen, innerhalb von 30 Tagen einen Bericht über die Umsetzung der Anordnungen vorzulegen. Sollte der Kläger Zweifel an der Unabhängigkeit der CID-Ermittlungen haben, kann er nach Abschluss der Untersuchung eine Übertragung des Verfahrens an das Central Bureau of Investigation (CBI) beantragen.

Der Wortlaut des Beschlusses wurde übereinstimmend von mehreren indischen Medien, darunter The Indian Express, ETV Bharat und The Wire, wiedergegeben.

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